Von Amtes wegen wurden keine weiteren Beweismassnahmen angeordnet. Der Beschuldigte reichte am 11.11.2015 form- und fristgerecht die schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 128 ff.). 3. Anträge der Verteidigung Fürsprecher B.________ stellte namens und im Auftrag des Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 128): 1. Herr A.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen der einfachen Verkehrsregelverletzung durch mangelnde Aufmerksamkeit und des pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall, angeblich begangen in der Zeit vom 4. bis 6. August 2013 in E.________.