2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte) noch während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung mündlich die Berufung an (pag. 73). Am 6.11.2014 teilte Fürsprecher B.________ dem erstinstanzlichen Gericht mit, dass er mit der Wahrung der Interessen des Beschuldigten beauftragt wurde (pag. 85 ff.). Mit Schreiben vom 17.11.2014 erklärte Fürsprecher B.________ für den Beschuldigten noch einmal form- und fristgerecht die Berufung (pag. 90).