3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 570.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 6 Tage festgesetzt wurde; 4. A.________ in Anwendung von Art. 41 und 42 OR sowie Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 20.00 Schadenersatz an den Privatkläger C.________ verurteilt wurde. 21 II.