20 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. August 2015 ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als: 1. A.________ freigesprochen wurde: 1.1 von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen im Zeitraum zwischen 24. und 25.10.2014 in E.________ zum Nachteil von C.________; 1.2 von der Anschuldigung der geringfügigen Sachbeschädigung, angeblich begangen, am 15.11.2013 in E.________ zum Nachteil von C.________;