19 15. Amtliche Entschädigung Privatkläger Rechtsanwalt D.________ ist für die unentgeltliche Rechtsvertretung des Privatklägers im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 7‘603.45 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu entschädigen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern entsprechend seinem Unterliegen 1/10 der amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 760.35, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Der Beschuldigte hat Rechtsanwalt D.___