Bei diesem Ausgang des Verfahrens ist die Zivilklage zum Vorfall vom 15. November 2013 ebenfalls abzuweisen. Über die Zivilklage betreffend Vorfall vom 15. Oktober 2013 wurde rechtskräftig befunden und der Beschuldigte zur Bezahlung von Schadenersatz in der Höhe von CHF 20.00 an den Privatkläger verurteilt. IV. Kosten und Entschädigung