klar widersprach, spricht eher gegen seine Täterschaft. Für den Beschuldigten – wäre er denn schuldig – wäre es angesichts der Aussage von J.________ naheliegender, dessen Schutzbehauptung zu stützen und dieser nicht zu widersprechen. Hätte der Beschuldigte zudem tatsächlich versucht, sich mithilfe von J.________ bzw. seiner Mutter ein Alibi zu verschaffen, wäre davon auszugehen, dass sich die beiden bzw. die drei abgesprochen hätten. Dass offensichtlich keine solche Absprache stattfand, zeigt, dass J._____