12.4 Würdigung der Aussagen von J.________ Zunächst einmal kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden, wonach J.________ das Kerngeschehen im Zusammenhang mit der Heimkehr des Beschuldigten gleichbleibend und glaubhaft schilderte (pag. 266, S. 26 der Entscheidbegründung). Wie die Vorinstanz (pag. 265f., S. 25f. der Entscheidbegründung) und auch der Privatkläger (pag. 313f.) jedoch ebenso zutreffend darlegen, sind in den Angaben von J.________ auch Widersprüche auszumachen.