Im Übrigen sind seine Angaben glaubhaft. Es ist an dieser Stelle jedoch erneut darauf hinzuweisen, dass den Angaben des Beschuldigten nur eine sekundäre Bedeutung zukommt, da sich der Beschuldigte (folgerichtig) bezüglich des Kerngeschehens darauf beschränkt, dieses gänzlich abzustreiten und seine Aussagen daher auch nur beschränkt einer eingehenden Würdigung unterzogen werden können. 12.4 Würdigung der Aussagen von J.___