Im Ergebnis handelt es sich dabei denn auch um die Schilderung eines Nebenpunktes bzw. einer Nebensächlichkeit, welcher keine entscheidende Bedeutung zukommt. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass in den Angaben des Beschuldigten zwar wenige Widersprüche auszumachen sind, diese jedoch zumindest nachvollziehbar und ohnehin nicht von entscheidender Bedeutung sind. Im Übrigen sind seine Angaben glaubhaft.