Es ist einerseits nicht ersichtlich, wieso der Beschuldigte den Ablauf mit dem Messer in dieser Art hätte erfinden sollen. Falls er tatsächlich nochmals aus der Wohnung gegangen wäre und dies leugnen möchte, wäre es grundsätzlich viel einfacher, diesen Teil des Ablaufs einfach wegzulassen. Andererseits führte der Beschuldigte implizit aus, dass er den Privatkläger an diesem Abend hätte umbringen oder mindestens ernsthaft verletzen wollen, falls ihn seine Mutter nicht davon abgehalten hätte, die Wohnung nochmal zu verlassen, also nicht „nur“ leicht und bis zu einem gewissen Grad geplant und überlegt zu bedrohen und am Rücken zu kratzen.