Er sagte mir „willst du immer noch die Anzeige nicht zurückziehen? Vielleicht wirst du sterben“. In der Umgebung gab es wenige Häuser und die Gegend war unbewohnt. Daher sagte ich zu ihm es sei o.k. und ich würde morgen zur Polizei gehen, um die Anzeige zurückzuziehen.» (pag. 40). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung machte der Privatkläger dann folgende Angaben (pag. 80): «Dann habe ich die Stimme von A.________ gehört die sagte: „los, du muesch d Azeig zrugg zieh“. Er meinte damit meine erste Anzeige über den Vorfall vom 15. Oktober 2013. Ich wollte mich umdrehen, dann bohrte sich der scharfe Gegenstand in meine Seite und ich spürte einen Stich.