Dieser Geschehensablauf spricht daher nach Ansicht der Kammer ebenfalls gegen die Angaben des Privatklägers. Zudem fällt auf, dass der Privatkläger ein wichtiges Element des angeblichen Kerngeschehens unterschiedlich schilderte. Anlässlich der ersten Einvernahme führte er aus: «Er sagte zu mir: „wosch no meh? Gang nach Bulle und mach Stop, ufhöre“. Ich sagte: „ja isch guet, macheni“. Er sagte zu mir: „gang hei“ und liess mich los» (pag. 32). Später schilderte er diesen Moment wie folgt: «Da hat diese Person auf meinen Rücken gedrückt und gesagt „willst du mehr?“. Deshalb entschied ich mich, mich nicht ganz umzudrehen. Er sagte mir „willst du immer noch die Anzeige nicht zurückziehen?