11 das Abdrehen ergeben (vgl. pag. 33, Z. 117 ff., pag. 40, Z. 148 ff., pag. 221, Z. 12). Auch habe es nicht geblutet (zumindest an der ersten Einvernahme pag. 33 Z. 139). Die Kleider mit den Löchern präsentierte der Privatkläger auch nicht sofort bei der Polizei, sondern diese wurden erst im Verlaufe der Ermittlungen sichergestellt.» […]