Die Äusserungen des Privatklägers sind zudem farbig und spontan. So gibt der Privatkläger im Rahmen seiner Einvernahmen beispielsweise mehrfach exakte und plausible Wortlaute wieder, wie: „komm, wir kämpfen Mann zu Mann“ (pag. 40, Z. 136 f.) oder „du bisch e scheiss Usländer“ (pag. 40, Z. 128 f.). Während der Einvernahme bei der Polizei vom 16.11.2013 ergänzte er zudem ganz spontan noch das Detail, dass er zwei Zigarettenstummel in seinem Aschenbecher gefunden habe, welche nicht von ihm stammen sollen (pag. 34, Z. 173 ff.).