Als weiteres Beispiel für seine konkreten, folgerichtigen und nachvollziehbaren geschilderten Handlungsketten dienen seine Ausführungen bezüglich des Aufeinandertreffens mit dem Beschuldigten in der Pizzeria G.________ am 15.11.2013. Dazu sagte er aus, dass er sich, als der Beschuldigte erschien, im Fumoir befand. Es sei durch die Glasscheibe hindurch zu Gesten zwischen den beiden gekommen. Während der darauffolgenden Auseinandersetzung habe ihn der Beschuldigte zu einem „Mann gegen Mann“ herausgefordert. (vgl. pag. 31, Z. 39 ff., pag. 39 Z. 121 ff.). Auch bezüglich Vorfall an der F.______