11. Vorbringen des Privatklägers Der Privatkläger rügt eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung durch die Vorinstanz. An der Sachverhaltsdarstellung des Beschuldigten würden wesentliche Zweifel bestehen. Die Vorinstanz habe zwar festgestellt, dass I.________ und J.________ für den Beschuldigten Partei ergriffen hätten, dennoch habe sie auf deren Angaben zum Kerngeschehen abgestellt. Die Angaben von J.________ und I.________ würden jedoch selbst mit den Darstellungen des Beschuldigten im Widerspruch stehen. So hätten beide beschrieben, dass der Beschuldigte nach seiner Rückkehr aus dem Restaurant G.________ geweint habe.