7. Bestrittener Sachverhalt Bestritten und durch die Kammer zu überprüfen ist, ob sich der Beschuldigte am 15. November 2013 auf der F.________ in E.________ dem Privatkläger, welcher sich auf dem Heimweg vom Restaurant G.________ befand, von hinten genähert und ihm mit einem unbekannten Gegenstand, welcher er ihm gegen den Rücken drückte, einen Kratzer am Rücken zugefügt und damit einhergehend dessen Jacke beschädigt hatte. Weiter ist durch die Kammer auch festzustellen, ob und was der Beschuldigte – sofern es sich denn bei ihm um die unbekannte Person gehandelt hat – zum Privatkläger gesagt hatte.