Zudem befanden sich an den Kleidern, welche er am Vorabend getragen hatte, an der analogen Stelle Löcher (vgl. pag. 19 ff.). Die Polizei entleerte in der Folge ein Senkloch, in welches gemäss Angaben des Privatklägers die Täterschaft einen Gegenstand entsorgt hatte. Dabei wurde kein spitziger Gegenstand oder ein Messer gefunden (vgl. pag. 10).