6 Am folgenden Tag meldete sich der Privatkläger auf der Polizeiwache in E.________ (pag. 8 erster Abschnitt). Er meldete, dass er am Vorabend, 15.11.2013, auf dem Heimweg an der F.________ vom Beschuldigten von hinten angegangen worden sei, so wie dies schliesslich in der Anklageschrift aufgeführt worden ist. Der Privatkläger hatte auf der rechten Seite des Rückens, oberhalb der Niere einen horizontalen Kratzer. Zudem befanden sich an den Kleidern, welche er am Vorabend getragen hatte, an der analogen Stelle Löcher (vgl. pag.