_ zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger zu einer weiteren Auseinandersetzung. Der Beschuldigte verliess an diesem Abend um ca. 21:00 Uhr wütend die Wohnung an der H.________ und machte sich auf den Weg in das besagte Restaurant. Er tat dies in der Absicht, dem Privatkläger „die Visage zu polieren“ (vgl. u.a. pag. 63 Z. 64). Auslöser für den Zorn war, dass der Privatkläger seiner Tochter, entgegen einer getroffenen Vereinbarung mit Frau I.________, ein Handy geschenkt hatte (vgl. u.a. pag. 220 Z. 46 f., pag. 225 Z. 24 ff.).