5 vorgeworfen (pag. 154 ff.). So soll er sich am 15. November 2013 in E.________ an der F.________ dem Privatkläger um kurz nach 22 Uhr von hinten genähert, ihn mit einer Hand an der linken Schulter gepackt und ihm mit der anderen Hand einen unbekannten Gegenstand an den Rücken gehalten haben. Als sich der Privatkläger umzudrehen versucht habe, soll der Beschuldigte gemäss Anklage den unbekannten Gegenstand fester gegen dessen Rücken gedrückt und gesagt haben: «Willst du mehr?».