SR 312.0]). Die Berufung ist durch den Privatkläger erfolgt, weswegen die Kammer nicht an das Verschlechterungsverbot gebunden ist. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 5. Vorwürfe gemäss Anklage Gemäss Anklageschrift vom 19. Dezember 2014 werden dem Beschuldigten einfache Körperverletzung, ev. Tätlichkeiten und Nötigung (Versuch dazu), ev. Drohung