4. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zufolge der teilweisen Berufung durch den Privatkläger hat die Kammer das Urteil bezüglich der Freisprüche von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, ev. mit gefährlichem Gegenstand, ev. Tätlichkeiten und von der Anschuldigung der versuchten Nötigung, ev. Drohung im Schuld- und im Strafpunkt zu überprüfen.