4 1. zu einer angemessenen Strafe; 2. zur Bezahlung von CHF 1‘500.00 Genugtuung nebst Zins zu 5 % seit dem 15. November 2013 an den Privatkläger; 3. zur Bezahlung von CHF 250.00 Schadenersatz nebst Zins zu 5 % seit dem 15. November 2013 an den Privatkläger; 4. zur Bezahlung der gesamten Interventionskosten des Privatklägers vor erster und zweiter Instanz gemäss noch einzureichender Kostennote; 5. zu den gesamten Verfahrenskosten vor erster und zweiter Instanz