Rechtsanwalt B.________ verzichtete in der Folge auf die ihm gewährte Gelegenheit zur Einreichung einer Duplik (pag. 361). 3. Anträge der Parteien Am 2. Oktober 2015 stellte Rechtsanwalt D.________ in seiner Berufungserklärung für den Privatkläger folgende Anträge (pag. 296f.): Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären der a) einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, begangen am 15.11.2013 in E.________ zum Nachteil von C.________; b) versuchten Nötigung, begangen am 15.11.2013 in E.________ zum Nachteil von C.________; und in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen