1. Zur Bezahlung von CHF 20.00 Schadenersatz an den Privatkläger C.________. 2. Soweit weitergehend wird die Zivilklage abgewiesen. 3. Für den Zivilpunkt werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 3 1. Wird eine schriftliche Begründung verlangt, kostet diese zusätzlich CHF 1‘000.00. 2. Die Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. L.________) durch das zuständige Bundesamt braucht keine Zustimmung (Art. 16 Abs. 1 lit. c DNA-ProfilG).