3. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10.03.2011 für eine Teilgeldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen wurde und festgestellt wurde, die Strafe sei zu vollziehen (Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); 4. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren in der Höhe von CHF 250.00 A.________ auferlegt wurden (Ziff. II.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs);