2. A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23.05.2013, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf einen Tag festgesetzt wurde (Ziff. 2. des Sanktionspunktes in Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs);