VI. Verfügungen A.________ geht zurück in den Strafvollzug. Die Zustimmung zur Löschung des erstellen DNA-Profils (PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer er- kennungs-dienstlicher Daten). 39 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.