Letzteres wolle er aber eigentlich nicht bearbeiten, sondern in Zukunft lediglich auf andere Weise (nicht im Drogenmilieu) befriedigen. Aus therapeutischer Sicht sollte aber auch die narzisstische Kernproblematik im Sinne einer persönlichkeitsorientierten therapeutischen Arbeit angegangen werden. Diese Meinung teile der Berufungsführer zwar nicht, er habe sich aber bereit erklärt, sich zu hinterfragen und auf eine Reflexion einzulassen. Der Berufungsführer zeigte sich auch im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung einer ambulanten Therapie gegenüber immer noch positiv gesinnt (vgl. IV.15. Vorbringen der Parteien hiervor).