16.4.2 Täterkomponenten In Bezug auf das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Berufungsführers wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (vgl. pag. 1693 ff.). Der im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung eingeholte aktuelle Strafregisterauszug (datierend vom 25.02.2016, pag. 1805 ff.) enthält dieselben Vorstrafen wie der der vorinstanzlichen Beurteilung zugrunde liegende Auszug (pag. 1548 ff.). Diese sind grösstenteils einschlägig, aber mit Ausnahme der allerersten Strafe aus