Bezüglich der Tatvorwürfe des unerlaubten Handeltreibens und Weiterverkaufs von (über den Eigenkonsum hinausgehenden Mengen) Kokain habe als Tatmotivation mit hoher Wahrscheinlichkeit ein (normalpsychologisches) Macht- und Gewinnstreben im Vordergrund gestanden. Bei diesen Tathandlungen seien (trotz der bestehenden Kokainabhängigkeit, seiner drogensüchtigen Partnerin und offensichtlichem Geldmangel) weder seine Einsichtsfähigkeit noch seine Steuerungsfähigkeit in nennenswerter Weise eingeschränkt gewesen.