er war das wichtige Bindeglied zwischen den Lieferanten und den Abnehmern. Er kontrollierte die Qualität des gelieferten Kokains, verlangte bei schlechter Qualität nach neuem, vereinbarte Abholtermine mit den Abnehmern und bestimmte diesen gegenüber den Preis. Entgegen der Argumentation der Verteidigung war er insbesondere den Kurieren übergeordnet. Für die objektive Tatschwere veranschlagt die Kammer somit eine Strafe von gut 52 Monaten. Das Verschulden ist als gerade noch leicht bis mittelschwer einzustu-