32 Unter dem Titel der Verwerflichkeit des Handelns bzw. der kriminellen Energie rechtfertigt sich aus den folgenden Gründen eine Erhöhung der Strafe um gut 8 Monate: Wie die Vorinstanz in der schriftlichen Urteilsbegründung zu Recht festgehalten hat, betrieb der Berufungsführer mit einer gewissen Raffinesse einen sehr intensiven Drogenhandel; täglich suchte eine grosse Anzahl von Drogenkonsumenten die Wohnung an der I.________ (Strasse) auf, um dem Berufungsführer Kokain abzukaufen (vgl. pag.