31 16.2 Rechtliche Einheit oder von einander unabhängige Tatentschlüsse? Voneinander unabhängige gewerbsmässige Deliktsserien liegen vor, wenn sie in klar trennbare Zeitabschnitte (Phasen) unterteilt werden können und weder objektiv als Gesamtgeschehen noch subjektiv als von einem einheitlichen Tatentschluss umfasst erscheinen (vgl. dazu BSK StGB-ACKERMANN, N 34 zu Art. 49). Die Aktion BART I bzw. die Phase von Januar 2013 bis zum 02.07.2013 (Ziff. I.1.1. bis I.1.6. der Anklageschrift) fand mit der Verhaftung am 02.07.2014 einen klaren Abschluss.