Betreffend Ziff. I.1.10. j) der Anklageschrift hat somit ein Freispruch von der Anschuldigung der Übergabe einer unbestimmten Menge, insgesamt ca. 381,9 bis 432,8 Gramm Kokaingemisch, an zahlreiche unbekannte Abnehmer in der Zeit von anfangs November 2013 bis 23.04.2014 zu erfolgen. 26 III. Rechtliche Würdigung