Für diese drei Abnehmer – und damit für die gesamte Phase 2 (05.01. bis am 23.02.2014) – ist damit eine Gesamtmenge von mindestens 15 Gramm Kokaingemisch erstellt. Zusammengefasst geht die Kammer für die Aktion BART II von folgenden Mengen Kokaingemisch aus: - Phase 1: 25 Gramm Kokaingemisch, - Phase 2: 15 Gramm Kokaingemisch, - Phase 3: 165 Gramm Kokaingemisch und - Phase 4: 207.5 Gramm Kokaingemisch. Für die Phasen 3 und 4 ergibt sich eine Gesamtmenge von 372,5 Gramm Kokaingemisch. Zu Gunsten des Berufungsführers ist in Bezug auf den Eigenkonsum von 90 Gramm Kokaingemisch auszugehen, was einem Viertel der erworbenen Menge entspricht.