25 Auch in Bezug auf die Phase 2 hat die Vorinstanz einzig auf das Muster der Phasen 3 und 4 abgestellt und angenommen, dieses beanspruche auch für die Phase 2 Geltung. Dies genügt jedoch nach Auffassung der Kammer auch hier nicht. Insbesondere ist in Bezug auf die Phase 2 zu berücksichtigen, dass betreffend O.________ – anders als bezüglich der Lieferanten in der Aktion BART I – kein Urteil vorliegt. Für die Phase 2 konnten sodann nur sehr wenige Abnehmer ermittelt werden; mit Sicherheit kann dem Berufungsführer lediglich der Kontakt zu W.________, R.________ und Q._____