Die Phase 3 dauerte vom 24.02. bis am 16.03.2013; für diese Zeitspanne liegt zusätzlich zur Rück-ID eine Videoüberwachung vor. Für die Phase 4 schliesslich, welche vom 17.03. bis am 23.04.2014 dauerte, liegt neben der Videoüberwachung eine Echtzeitüberwachung vor (vgl. dazu den polizeilichen Anzeigerapport vom 19.12.2014, pag. 269). Die Vorinstanz stützte sich in Bezug auf die in den Phasen 1 bis 4 der Aktion BART II erworbenen Mengen Kokaingemisch auf die polizeilichen Ermittlungen (vgl. Deliktsblatt 2, pag.