23 Gemäss den Ausführungen seines Verteidigers an der oberinstanzlichen Verhandlung anerkennt der Berufungsführer auch die auf P.________ sichergestellten 12,8 Gramm Kokaingemisch, in Bezug auf welche er Anstalten zum Erwerb getroffen hat (pag. 1819). Die Kammer schliesst sich in diesem Punkt vollumfänglich den zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz an (pag. 1672 f.).