Z. 65 ff.). Auf Frage, ob dieser Mann am Tag der Anhaltung des Berufungsführers Kokain in dessen Wohnung geliefert habe, gab er zu Protokoll: «Dazu möchte ich nichts sagen.» (pag. 1105 Z. 44 f.). Schliesslich räumte er ein, zwei bis drei Monate vor seiner Verhaftung wieder mit dem Verkauf von Kokain begonnen zu haben (pag. 1106 Z. 79 ff.). In der Folge verweigerte er dann wiederum die Aussage, nachdem ihm vorgehalten wurde, dass er durch die Polizei observiert worden war und dass festgestellt werden konnte, dass P.________ in der Zeit vom 14.04.2014 bis zum 23.04.2014 insgesamt 14 Mal an die T.________ (Strasse) gekommen war (pag. 1106 Z. 103 bis pag. 1107 Z. 125 und Z. 145 ff.).