1097 Z. 188 f.]). Anlässlich der Hafteröffnung machte er dann geltend, er habe ganz am Schluss etwas «anteigen» wollen, es habe aber nicht geklappt (pag. 1101 Z. 45 ff.). Er gab an, seit dem 11.04.2014 (Datum der letzten staatsanwaltschaftlichen Einvernahme) zwar ganz wenig Kokain verkauft zu haben, beteuerte aber, dies sei vor diesem Datum jedoch nie vorgekommen (pag. 1102 Z. 59 - 66). Im Verlauf der folgenden delegierten Einvernahme wollte er dann, angesprochen auf einen schwarzen Mann, zunächst keine Angaben machen (pag. 1105 Z. 17 ff., Z. 21 ff., pag. 1106 Z. 65 ff.).