20 Polizei stritt er den Verkauf von Kokain (auch durch von ihm beauftragte Dritte) anfänglich ganz ab (vgl. dazu beispielhaft die Antwort des Berufungsführers auf den Vorhalt, wonach die Polizei davon ausgehe, dass er nicht nur Kokain konsumiert, sondern auch verkauft habe: «Nein, das habe ich nicht. Sie wissen genau, wie das früher ging, wenn ich losgelegt habe.» [pag. 1097, Z. 184 ff.]. Und auf Frage, ob er Leute beauftragt habe, für ihn Kokain zu verkaufen: «Nein.» [pag. 1097 Z. 188 f.]).