Berufungsführer falsch belasten sollten. Aussagen von O.________ finden sich nicht in den Akten, der «Hauptlieferant» des Berufungsführers während der Aktion BART II hat diesen also weder be- noch entlastet. Was sodann die eigenen Aussagen des Berufungsführers anbelangt, so vermögen ihn diese nicht zu entlasten, sein Aussageverhalten spricht für sich: Gegenüber der