19 eigenen Aussagen des Berufungsführers zu erwähnen, welcher im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Schlusseinvernahme auf die Frage, weshalb am 01.04.2014 plötzlich die Telefonnummer gewechselt habe, zu Protokoll gab: «Ich habe ihm [Anm.: O.________] mal gesagt, dass er nicht zu lange die gleiche Telefonnummer benützen solle.» (pag. 1192 Z. 457 ff.).