326 ff.), bzw. auf die entsprechenden Beilagen (pag. 278 ff. und pag. 330 ff.). Durch die Erhebung der historischen Verkehrsdaten der Rufnummer des Berufungsführers konnte zudem für die gesamte erste sowie einen Teil der zweiten Phase ein ähnliches Verbindungsmuster festgestellt werden; der Berufungsführer hatte in der Zeit vom 05.01.2014 bis zum 17.03.2014, also während knapp zweieinhalb Monaten, 241 Mal Kontakt mit derselben Rufnummer (pag. 269). In der Zeit vom 02.11.2013 bis zum 04.01.2014, was einer Dauer von zwei Monaten entspricht, hatte der Berufungsführer mit einer anderen Rufnummer insgesamt 272 Mal Kontakt (pag.