bei der Hausdurchsuchung habe kein einziger PC festgestellt werden können. Das Vorgehen des Berufungsführers sei über die ganze Zeitspanne immer identisch gewesen, er habe jeweils mehrmals täglich mit einer bestimmten Nummer Kontakt gehabt. Auf pag. 346 finde sich ein Beispiel für ein solches Telefongespräch. Auch die Telefonate im November und Dezember müssten bereits so abgelaufen sein. Aus den in Echtzeit überwachten Gesprächen gebe es denn auch keinen Hinweis dafür, dass es sich um einen Neu- oder Wiederbeginn gehandelt habe und man mit dem Berufungsführer nach einem Unterbruch im Sinne von «willkommen zurück» wieder in Kontakt getreten wäre.