_ würden keine vorliegen. Aufgrund dieser Ausgangslage seien die objektiven Beweismittel zu betrachten; in der Phase von November 2013 bis Januar 2014 würden als Beweise die Ergebnisse der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation vorliegen. In der Zeit von Januar bis März 2014 sei zusätzlich eine Echtzeitüberwachung des Mobiltelefons des Berufungsführers vorhanden und in der dritten Phase (März bis Mitte April 2014) sei noch der Hauseingang an der T.________ (Strasse) videotechnisch überwacht worden.