13 17.09.2013 erneut in den Drogenhandel eingestiegen ist. Vorgeworfen werden ihm in den Ziff. I.1.7. bis I.1.10. der Anklageschrift Erwerb und Verkaufstätigkeiten ab anfangs November 2013 bis zur erneuten Verhaftung am 23.04.2014 (pag. 1492 ff.). In Bezug auf Ziff. I.1.7. der Anklageschrift (Übernahme von ca. 280 Gramm Kokaingemisch bzw. 84 Gramm reinem Stoff von einer unbekannten Person, evtl. von O.________) beantragt die Verteidigung oberinstanzlich einen Freispruch (pag. 1827). In den Anklagepunkten gemäss den Ziff.